Die Beitragsordnung wurde am 26. Juni 2022 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
1 | Jedes Mitglied des Vereins legt seinen Beitrag selber fest, zahlt jedoch mindestens 36,00 € Jahresbeitrag, es sei denn es besteht ein Anspruch auf Ermäßigung (Schüler, Studenten, Rentner, Menschen mit Behinderung, Empfangsberechtigte für Sozialleistungen), dann beträgt der Mindestbeitrag 24,- €. Änderungen des Betrags müssen dem Vorstand vor Fälligkeit des Beitrages mitgeteilt werden. |
2 | Für Mitglieder gibt es mögliche Sonderveranstaltungen und nicht monetäre Vergünstigungen über die sie informiert werden. |
3 | Für die laufenden Workshops, Werkstätten, Kurse, Projekte oder Ferienfreizeiten können zusätzliche Kosten anfallen. |
4 | Ehrenmitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. |
5 | Juristische Personen zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von mindestens 175,00 €. |
6 | Der Beitrag ist, nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Verein, spätestens nach 14 Tagen zu zahlen. Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung ist möglich. Die jährliche Zahlung ist jeweils im ersten Quartal zu leisten. Der Jahressbeitrag gilt für das laufende Kalenderjahr. |
7 | Nach Aufnahme durch den Vorstand und anschließender Zahlung des Beitrags beginnt die Mitgliedschaft. |